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Hinweise & Teilnahmebedingungen Voltigiertagung von Der Voltigierzirkel e. V.

Allgemeines

Der Voltigierzirkel e. V. ist eine Förder- und Interessengemeinschaft für den Voltigiersport und kein professioneller Tagungsveranstalter.

Dennoch legen wir großen Wert darauf, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns korrekt zu regeln. Es wird in den nachfolgenden Hinweisen und Teilnahmebedingungen vorgestellt. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an.

1. Anmeldung

Ihre Anmeldung kann online über das Anmeldeformular auf www.voltigierzirkel.de oder telefonisch erfolgen. Diese Anmeldung ist ein Angebot Ihrerseits zum Abschluss eines Teilnahmevertrags. Der Teilnahmevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung per E-Mail unsererseits zustande.

Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn wir die Teilnahme und Tagungs-/Übernachtungs-/Verpflegungsgebühr (nachfolgend Rechnungsbetrag genannt) schriftlich per E-Mail bestätigt haben. Zusagen und Nebenabmachungen von unserer Seite bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung per E-Mail.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Teilnehmer unter 18 Jahren bedürfen der Genehmigung der Personensorgeberechtigten zur Teilnahme an der Tagung. Die Personensorgeberechtigten übernehmen neben dem Anmelder die Verpflichtung, den Rechnungsbetrag zu bezahlen. Die Anmeldung wird durch den Eingang der Anmeldung und des Rechnungsbetrags auf unserem Konto bei uns rechtsverbindlich.

Mit der Anmeldung wird anerkannt, dass die Teilnehmer den Weisungen und Anordnungen der Tagungsleitung und der Tagungsbetreuer folgen. Auch Teilnehmer über 18 Jahre erkennen mit der Unterschrift bei der Anmeldung an, dass sie sich den Anordnungen und Weisungen der Tagungsleitung und der Tagungsbetreuer, unabhängig ihrer Volljährigkeit, unterwerfen. Bei Nichteinhaltung dieser verbindlichen Erklärung verzichtet der Teilnehmer auf jeglichen Anspruch. Bei groben Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder von der Tagungsleitung und den Tagungsbetreuern vorgegebenen Regeln können die Teilnehmer vorzeitig von der Tagung ausgeschlossen werden. Die Beurteilung des Regelverstoßes obliegt der Tagungsleitung und den Tagungsbetreuern. Die entstehenden Kosten für den Rücktransport gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. des Erziehungsberechtigten. Bei Minderjährigen gehören dazu auch die Kosten für eine Begleitperson. Ein Anspruch auf Erstattung des Rechnungsbetrags besteht in diesem Fall nicht.

Mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen verpflichten sich die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter, Der Voltigierzirkel e. V. spätestens nach Zugang der Teilnahmebestätigung über eventuelle Krankheiten, Störungen, Medikamenteneinnahmen u. ä. zu unterrichten, damit ggf. hierauf, soweit es im Rahmen der Tagung möglich ist, Rücksicht genommen werden kann. Sollten jedoch dadurch für uns unzumutbare Belastungen entstehen, behalten wir uns vor, die Teilnahmebestätigung zu widerrufen. Fehlende oder falsche Angaben können zum Widerruf des Vertrages sowie ggf. zu Regressansprüchen unsererseits führen.

Nahrungsunverträglichkeiten müssen vor Beginn der Tagung der Burg-Jugendherberge in Altleiningen mitgeteilt werden: Burg-Jugendherberge Altleiningen, Betriebsleitung Alexander Fluck, Burg 1, 67317 Altleiningen (Deutschland), Telefon +49, (0)6356/1580, E-Mail altleiningen@die-jugendherbergen.de

2. Zahlungen

Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Überweisung. Die dazu erforderliche Bankverbindung erhalten Sie per E-Mail von uns.

Sollten wir den Eingang der Zahlungen nicht innerhalb zwei Wochen nach Zugang unserer Unterlagen auf unserem Konto verbuchen können, sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, die Buchung zu stornieren und den Tagungsplatz anderweitig zu vergeben.

Sollten Tagungsunterlagen (Bestätigungs-E-Mail, Informations-E-Mail etc.) wider Erwarten nicht spätestens 14 Tage nach Anmeldung dem Anmelder zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit Der Voltigierzirkel e. V. in Verbindung zu setzen.

Eventuelle Bankbearbeitungsgebühren, die auf fehlerhafte Angaben des Anmelders zurückzuführen sind, können dem Anmelder in Rechnung gestellt werden.

3. Umbuchungen

Umbuchungen auf eine andere Person, die statt des Anmelders zu denselben Konditionen an der Tagung teilnimmt (derselbe Mitgliedsstatus in Der Voltigierzirkel e. V., Teilnahme an denselben Workshops…, Unterkunft in dem dem Anmelder zugeteilten Zimmer) sind kostenfrei.

4. Teilnahmerücktritt

Ein Rücktritt von der Teilnahme ist nicht möglich, außer, es nimmt statt dem Anmelder eine andere Person teil (siehe 3. Umbuchungen). Kosten, die durch einen Teilnahmerücktritt entstehen, müssen von dem Anmeldenden getragen werden. Wir empfehlen hierfür den Abschluss einer privaten Reiserücktrittsversicherung.

Spätere Anreise bzw. frühere Abreise reduzieren den Rechnungsbetrag nicht, auch nicht in Bezug auf die Kosten, die durch Verpflegung und Unterkunft entstehen. Evtl. gezahlte Versicherungsgebühren oder anderweitige Kosten können nicht zurückerstattet werden.

5. Rücktritt des Reiseveranstalters

Wir behalten uns das Recht vor, eine Tagung bis zwei Wochen vor Tagungsbeginn abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 100 Personen nicht erreicht wird oder die Tagung durch außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Den eingezahlten Rechnungspreis erhalten die Teilnehmer dann in voller Höhe zurück.

6. Übernachtung und Verpflegung

Übernachtung und Verpflegung wird durchgeführt von der Burg-Jugendherberge Altleiningen, Betriebsleitung Alexander Fluck, Burg 1, 67317 Altleiningen (Deutschland), Telefon +49, (0)6356/1580, E-Mail altleiningen@die-jugendherbergen.de .

7. Haftung

Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht. Genaue Angaben über den Umfang, Gewährleistung, Schadenersatz ist aus unseren Versicherungs-Rahmenverträgen ersichtlich. Die vertragliche Haftung der Veranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Rechnungspreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

8. Ansprüche und Verjährung

Ansprüche müssen uns innerhalb eines Monats nach Ende der Tagung schriftlich mitgeteilt werden. Alle Ansprüche verjähren nach sechs Monaten, Ansprüche wegen Körperverletzung oder Tötung eines Tagungsteilnehmers drei Jahre nach Beendigung der Freizeit. Der Tagungsteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Tagungsleitung zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Tagungsteilnehme schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

9. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Buchung geändert werden sollten. Teilnehmer mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft sollten sich rechtzeitig um entsprechende Einreisebestimmungen bei den zuständigen Konsulaten erkundigen.

10. Versicherung

Alle Teilnehmer sind für die Dauer der Maßnahme im Rahmen der für unsere Organisation geltenden Bestimmungen gegen Unfall- und Haftpflichtschäden versichert. Diese Versicherung tritt erst in Kraft, wenn alle anderen Versicherungen die Kosten nicht voll übernehmen. Dies ist jedoch lediglich ein zusätzliches Serviceangebot und hat daher keinerlei Auswirkungen auf die Vertragsvereinbarungen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sollten Sie aus einem Land außerhalb Deutschlands anreisen, ist es zusätzlich ratsam, eine entsprechende Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

11. Teilnehmergebühren, Zuschläge, Ermäßigungen

Sämtliche Tagungs-/Übernachtungs-/Verpflegungsgebühr-Angaben entsprechen dem Stand der Online-Veröffentlichung. Änderungen der Gebühren bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Da die Tagung kostendeckend kalkuliert ist und sämtliche Zuschüsse bereits angerechnet wurden, sind weitere Nachlässe nicht möglich.

12. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter damit einverstanden, dass seine Daten entsprechend der DS-GVO verarbeitet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen oder Teilnehmergebührenlisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Kirkel.

14. Geschäftsadresse

Der Voltigierzirkel e. V.

An der Sägemühle 23

66459 Kirkel (Deutschland)

+49 (0) 6841 89814

felix.bender@voltigierzirkel.de

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Stand: 26.09.2023